Dr. Reinhard Junker hat Anfang November einen Artikel zur „Ehe für Alle“ veröffentlicht. Einige Zitate daraus:
Zur Begründbarkeit durch die Bibel:
„Denn eine Kirche, die sich dazu drängen ließe, homosexuelle Betätigung nicht mehr als Abweichung von der biblischen Norm zu behandeln und homosexuelle Lebensgemeinschaften als eine Form persönlicher Lie- besgemeinschaft neben der Ehe anzuerkennen, eine solche Kirche stünde nicht mehr auf dem Boden der Schrift, sondern im Gegensatz zu deren einmütigem Zeugnis. Eine Kirche, die einen solchen Schritt tut, hätte darum aufgehört, evangelische Kirche in der Nachfolge der lutherischen Reformation zu sein.“ (Wolfhart Pannenberg)
Man kann nicht bestimmte Jesusworte (und Taten) gegen andere (oder auch gegen die der Apostel) ausspielen oder als höher- oder geringerwertig einstufen. Denn sie stammen alle aus denselben Quellen, den Evangelien (bzw. dem ganzen Neuen Testament). Mit welcher Begründung wollte man Jesu Aussagen über Ehe und Ehescheidung in Mt 19,3ff. als ungültig oder zeitbedingt erklären, das Liebesgebot aber nicht?
Zur These, Homosexualität sei angeboren:
Abgesehen davon, dass hier erneut moderne Einschätzungen und Meinungen über die Heilige Schrift gestellt werden, ist die Behauptung, Homosexualität sei angeboren (und somit auch von Gott geschaffen), unbewiesen und aufgrund vieler Studien auch unwahrscheinlich. […] Zwillings- und Geschwisterstudien sprechen deutlich gegen die „Veranlagung“-These. Die Behauptung, Homosexualität sei Sache der Vererbung oder Anlage ist daher aus sachlichen Gründen zurückzuweisen.
Zur Auslegung des Artikel 6 des deutschen Grundgesetzes:
Da im unmittelbaren Zusammenhang von Kindern die Rede ist, die nun einmal nur aus einer Verbindung von Mann und Frau hervorgehen können, ist jeder Zweifel über die grundgesetzmäßige Bedeutung von „Ehe“ ausgeschlossen. Das wird noch dadurch unterstrichen, dass damals öffentlich praktizierte Homosexualität unter Strafe gestellt war.
Zur Entgegnung, der Begriff Ehe müsste heute anders definiert werden:
„Wer so denkt, braucht gar keine Verfassung. Für ihn ist die Kultur oder besser gesagt, der Zeitgeist, die absolute Richtschnur für politisches und gesellschaftliches Leben. … Recht wird in dieser Welt von demjenigen definiert, der die Deutungshoheit über die Kultur besitzt. Kultureller Einfluss ersetzt geradezu das Recht. Wer gesellschaftlichen Einfluss besitzt, der definiert auch, was Recht ist.“ (Matthias von Gersdorff)
Wenn der Ehebegriff wirklich so grundlegend wandelbar wäre, hätte das Grundgesetz (GG) an dieser Stelle seine Funktion als Korrektiv verloren. „Grundrechte haben eine leitende und schützende Funktion für jeden einzelnen Bürger und für die Gesellschaft.“
Die „Ehe für Alle“ als Schritt zur Polygamie:
Es würde auch nichts nützen, die Ehe ausdrücklich als Verbindung genau zweier Menschen zu definieren, denn das könnte später geändert werden – mit derselben Begründung wie für die Efa: gesellschaftlicher Wandel, Verfassungswandel.