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Russland-Mennoniten

Bedeutende Jahreszahlen russland-mennonitischer Geschichte | 1527

Bildquelle: wikipedia

Einleitung zur Artikelreihe: Mit der Reihe „Bedeutende Ereignisse mennonitischer Geschichte“ möchte ich anhand einiger wesentlicher Jahreszahlen einen groben Rahmen liefern, um die Geschichte der Russland-Mennoniten zu erfassen. Meine Absicht ist es vor allem bei denjenigen, die Nachfahren dieser Gruppierung sind oder sich hierzu zählen, Interesse an ihrer Geschichte zu wecken und zugleich Schubladen im positiven Sinne zu bieten, in die sie ihr bisheriges Wissen einsortieren können. Bisher ist in dieser Reihe ein Artikel zum Jahr 1525 erschienen.

Zwei Jahre nach der ersten Gläubigentaufe im Januar des Jahres 1525 sind bereits zwei der drei erwähnten Führer tot. Grebel verlor sein Leben geschwächt durch zahlreiche Einkerkerungen und Mantz durch Hinrichtung. Bissig verfolgt durch Kirche und Staat, die mit allen Mitteln die entstandene Bewegung auszulöschen suchen, droht das Täufertum in einem Durcheinander zu zerlaufen. Um dieser Gefahr entgegenzutreten beruft Michael Sattler, der zu einer Führungsperson der Täufer aufgestiegen ist, schweizerische und süddeutsche Täufer, um Auswege aus dieser düsteren Situation zu beraten. Bei dieser Zusammenkunft wird das „Schleitheimer Bekenntnis“, benannt nach dem Ort des Treffens, formuliert, welches die Auffassungen der Täufer im Gegensatz zu denen der katholischen und der entstehenden evangelischen Kirche festhält.

1527 | Das Schleitheimer Bekenntnis

Hermann Heidebrecht fasst die sieben Artikel in seinem Buch „Fürchte dich nicht, du kleine Herde!“ folgendermaßen zusammen:

  1. Die Taufe wird nur an Glaubenden nach Buße und Bekehrung vollzogen, die Kindertaufe wird abgelehnt.
  2. Der Bann (Gemeindeausschluss) wird an denen vollzogen, die bewusst in der Sünde leben.
  3. Getaufte Gemeindemitglieder feiern das Abendmahl als Gedächtnismahl.
  4. Der Gläubige hat sich von der Welt abgesondert zu halten.
  5. Die Hirten der Gemeinde werden von der Gemeinde versorgt, stehen aber aufsichtsmäßig unter der Leitung der Gesamtgemeinde.
  6. Christen dürfen kein Staatsamt begehren oder Dienst an der Waffe tun.
  7. Christen dürfen nicht mit einem Eid schwören.

Diese Artikel sind bis heute mehr oder weniger markante Kennzeichen der mennonitischen oder mennoniten-nahen Kirchen und Gemeinden.

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